Wartung
der Heizungsanlagen warum?
Die Heizungsanlagen-Verordnung in
§ 9 Abs. 1
Der Betreiber von Zentralheizungen oder Warmwasseranlagen
mit einer Nennleistung von mehr als 11 kW ist verpflichtet,
die Bedienung, Wartung und Instandhaltung nach Maßgabe der
Absätze 2 bis 4 durchzuführen oder durchführen zu lassen.
Warum besteht diese Verpflichtung?
Eine Feuerstätte ist ein technisches Gerät welches sehr oft
und auch sehr lange in Betrieb ist, zugleich geht ein gewisses
Risiko von der Feuerstätte aus. Jedes technische Gerät unterliegt
dem Verschleiß, Bauteile müssen gereinigt werden, Verschleißteile
ausgetauscht werden, um z.B. die Funktionsbereitschaft zu
sichern. Feuerstätten müssen eingestellt werden, um eine
optimale Energieausnutzung zu gewähren, optimale Energieausnutzung
bedeutet aktiver Umweltschutz. Was bei jedem Auto mittlerweile
selbstverständlich ist, sollte auch bei jeder Heizung so
sein.
Zuverlässigkeit und Wirtschaftlichkeit
Um die Zuverlässigkeit und die Wirtschaftlichkeit
Ihrer technischen Anlagen, wie z.B. Filter, Heizungsanlagen,
Warmwasseraufbereitungsanlagen, Abwasserhebeanlagen usw.
zu verbessern und sicherzustellen bieten wir Ihnen unseren
Wartungsservice.
Für die Ausführung der Wartungsarbeiten, stehen Ihnen
regelmäßig geschulte Mitarbeiter zur Verfügung.
Durch den Einsatz von EDV-Technik, bieten wir Ihnen
die Möglichkeit Ihre gesamten Anlagedaten zu speichern, so
dass wir immer einen aktuellen Überblick über Ihre Anlagenbestandteile
haben, um im Reparaturfall schnellstmöglich reagieren zu
können.
Zu unserem Wartungsservice gehört auch die
automatische Terminabsprache bei Fälligkeit der
Wartungsarbeiten.
» Lassen
Sie sich beraten!
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